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Entsprechend dem deutschen Weingesetz wird ein Anbaugebiet in verschiedene Bereiche, Großlagen und Einzellagen eingeteilt, wobei die einzelnen Lagen getrennt gekeltert werden müssen. Das deutsche Weingesetz von 1971
sieht unter einer Einzellage “eine bestimmte Rebfläche, aus deren Erträge gleichwertige Weine gleichartiger Geschmacksrichtungen hergestellt zu werden pflegen und die in einer Gemeinde oder in mehreren Gemeinden
desselben Anbaugebietes gelegen sind.” Die Zusammenfassung von Einzellagen ergibt dann die Großlagen, aus denen wie derum die Bereiche gebildet werden. Es ist gestattet, dass auch mehrere Einzellagen als Großlage zusammen gekeltert werden. Damit ist es möglich, auch in Jahren mit geringen
Erntemengen eine qualitativ und quantitativ gute Kelterung zu erreichen. Das bestimmte Anbaugebiet Sachsen teilt sich in 2 Bereiche, 4 Großlagen und 18 Einzellagen auf. Eine Besonderheit
ist, dass der Bereich Elstertal geografisch und politisch gar nicht mehr zum Freistaat Sachsen gehört, sondern zu Brandenburg und nur bei der Einordnung nach Weinanbaugebieten laut deutschem
Weingesetz zum Anbaugebiet Sachsen gerechnet wird.
In der folgenden Tabelle werden alle Bereiche, Großlagen und Einzellagen mit ihrer Zuordnung zueinander aufgeführt. Dabei wird bei den Einzellagen noch die Herkunftsgemeinde angegeben, damit
man die Lagen ungefähr geografisch einordnen kann. Als Herkunftsgemeinde wird der Ort verstanden, unter dem der Wein vermarktet werden darf, auch wenn Teile der Lage in einen anderen Ortsflur übergehen.
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